Die Bewerber für die einjährige gewerbliche Berufsfachschule müssen
- einen Vorvertrag mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb vorlegen oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage
sowie
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes (bsw. BVJ-Abschluss) haben.
In Ausnahmefällen können auch Bewerber ohne Vorvertrag zugelassen werden. Hier entscheidet die Schulleitung im Einzelfall.