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Hygienevorschriften

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, in Form einer medizinischen Schutzmaske, ist im gesamten Schulgebäude vorgeschrieben. Bitte bringen sie ihre Schutzmaske mit und tragen sie diese in allen Räumen, auf den Fluren und Wegen. Da im Werkstatt- und Laborunterricht der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, ist auch dort das Tragen von Schutzmasken zwingend notwendig.

Das schulische Hygienekonzept sieht unter anderem folgendes vor:

  • Es gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische Maske/FFP2-Maske) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Abgenommen dürfen die Masken nur zum Essen/Trinken, dabei muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Das gesamte Schulgebäude wird verstärkt gereinigt und desinfiziert.
  • Schüler setzen sich nach Sitzplan bzw. füllen den Unterrichtsraum von hinten nach vorn.
  • Die Schüler erhalten zu Beginn eine Einweisung in die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln.
  • Präzensunterricht ist nur mit Durchführung eines Selbsttests möglich. Geimpfte und Genesene sind nach Vorlage einer entsprechende Bescheinigung hiervon befreit