Der Örtliche Personalrat (ÖPR)

Rechtliche Grundlage

Die gemeinsamen Berufsinteressen aller Kolleginnen und Kollegen (Beamtinnen, Beamte und Angestellte) vertritt der ÖPR, wie es im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geregelt ist.

Der ÖPR setzt sich aus 5 Kolleginnen und Kollegen zusammen und wird im Turnus von vier Jahren gewählt.

Arbeit des ÖPR

Regelmäßige Dienstgespräche mit der Schulleitung

  • Recht auf Information, Anhörung, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung (abhängig vom Gegenstand des Gesprächs) zu allen Angelegenheiten, die die Dienststelle betreffen.

Vertretung in der Steuergruppe (OES)

  • «Wächterfunktion» des ÖPR bei der Qualitätsentwicklung

Vertretung im Arbeitsschutzausschuss (ASS)

Persönliche Angelegenheiten

  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen in schulrechtlichen Fragen (z.B. Fragen zur Besoldung/Eingruppierung, Beförderung, Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, Pensionierung…)
  • Beratung und Unterstützung bei schulinternen Angelegenheiten (auch bei Konflikten)

Personalversammlung

  • Mindestens einmal im Schuljahr oder nach Bedarf informiert der ÖPR über seine Arbeit und zu aktuellen Themen und bietet ein Podium zum Austausch.

Regelmäßiger Kontakt mit

  • den Personalvertretern der beiden anderen Schulen des Berufsschulzentrums. Wenn es sich anbietet, finden gemeinsame Veranstaltungen statt.
  • der Beauftragten für Chancengleichheit an unserer Schule
  • der Stufenvertretung (BPR)
  • der Schwerbehindertenvertretung (derzeit beim BPR angesiedelt, keine hausinterne Vertretung)
  • den berufsständischen/gewerkschaftlichen Interessenvertretungen BLV bzw. GEW

Schulkultur/Soziales Leben

Diese Veranstaltungen haben Tradition:

  • Betriebsausflug am Schuljahresbeginn
  • Weihnachtsfeier
  • Schuljahresabschluss
  • Zentrumsfest (gemeinsam mit den Personalräten der Maria-Merian-Schule und der Kaufmännischen Schule)

 Bei all diesen Veranstaltungen wird der ÖPR vom Sozial- und Festausschuss unterstützt.